Logo der Voting Lösung

Wenn ein Beschluss halten muss.

Die digitale Wahlkabine für Mitglieder-, General- und Vertreterversammlungen. Stimmrechte und Vollmachten sind geklärt, bevor der erste Tagesordnungspunkt aufgerufen wird. Eingeladen wird digital oder per Post – abgestimmt wird im selben System.

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Abstimmungsformate
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Keine Schnittstellen nötig
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Woran Wahlen scheitern

Die Abstimmung ist der einfache Teil.

Stimmberechtigung, Vollmachten, Stimmgewichte. Drei Dinge, die über die Gültigkeit eines Beschlusses entscheiden – und die in den meisten Verbänden in einer Excel-Tabelle stehen, Dateiname Mitglieder_final_v4_NEU.xlsx.

Bei uns stehen sie im Anmeldeformular. Das bauen wir nach Ihren Regeln – nicht nach unseren. Wer nicht kommen kann, überträgt seine Stimme dort, nicht zwischen Tür und Angel. Der Bevollmächtigte checkt mit seinem QR-Code ein und hat damit seinen Wahlzugang. Ohne App, ohne Passwort, ohne Liste.

Einladung

Per E-Mail – oder per Post, mit QR-Code auf Papier. Wer keine E-Mail liest, wird trotzdem erreicht.

Anmeldung

Ein Formular nach Ihren Regeln. Hier entsteht, wer mit wie vielen Stimmen antritt – und wer seine Stimme überträgt.

„Ich kann an der Versammlung nicht teilnehmen."
Frau Berger überträgt ihre Stimme an Herrn Voss

Check-in

Der Badge kommt aus dem Drucker – vorne der Name, hinten der persönliche Wahlzugang.

Herr Voss checkt ein – und erhält beide Stimmen auf seinen Badge.
1 eigene Stimme + 1 Vollmacht von Frau Berger = 2 Stimmen

Wahl

Die Versammlungsleitung gibt jeden Stimmzettel einzeln frei – dann, wenn der Punkt dran ist.

Protokoll

PDF für die Niederschrift, direkt nach Abstimmungsschluss. Wer abgegeben hat, steht darin – wie abgestimmt wurde, nicht.

Voting im Einsatz

4 Ver­sammlungs­arten, eine Plattform.​

Eine Vertreterversammlung mit mehreren tausend Stimmberechtigten hat andere Probleme als ein Verein mit achtzig Mitgliedern. Gleich ist nur eins: Am Ende muss der Beschluss halten.

General- und Vertreterversammlung

Nicht jede Stimme wiegt gleich viel. Was ein Vertreter an Stimmen mitbringt – eigene und übertragene – steht schon mit der Anmeldung zur Wahl fest, nicht erst am Versammlungstag.

Vertreterstrukturen

Stimmgewichte je Teilnehmer

Stimmübertragung bei der Anmeldung

Infografik zum Bereich Genossenschaft im G1-Voting Produkt
Mitglieder- und Delegiertenversammlung

Ein Landesverband hat 22 Stimmen, der nächste 49, die Präsidiumsmitglieder je eine. Ungleiche Gewichte, dieselbe Abstimmung – nachrechnen muss trotzdem niemand. Und wer lieber Papier in der Hand hat, bekommt seine Unterlagen per Post. Am Stimmzettel ändert das nichts.

Gewichtet und ungewichtet gemischt

Zugang per Post oder digital

Delegiertenstrukturen

Infografik zum Bereich Verbände im G1-Voting Produkt
Mitgliederversammlung und Vorstandswahl

Ihre Mitglieder wählen einmal im Jahr. Deshalb gibt es keine App, kein Passwort und keine Anleitung: einen Link, einen Stimmzettel, fertig. Und weil im Verein jede Stimme gleich zählt, steht das Ergebnis, sobald der letzte abgestimmt hat.

Ohne App und Passwort

Jede Stimme zählt gleich

Vorstandswahl und Satzungsbeschlüsse

Infografik zum Bereich Vereine im G1-Voting Produkt
Hauptversammlung

Formstrenge Abläufe, dokumentierte Beschlüsse, übertragene Stimmen. Jeder Tagesordnungspunkt wird einzeln freigegeben, jeder Schritt landet im Protokoll – und nach Abstimmungsschluss liegt es als PDF für die Niederschrift vor.

Einzeln freigegebene Abstimmungen

Lückenloses Protokoll

Protokoll-PDF

Infografik zum Bereich Aktiengeselschaften im G1-Voting Produkt

Sicherheit und Datenschutz

Wie G1.Voting eine geheime Online-Wahl absichert.

Eine Wahl muss nachweisbar korrekt ablaufen, ohne offenzulegen, wer wie gestimmt hat. Die folgenden fünf Punkte beschreiben, wie G1.Voting das umsetzt.

Geheime Wahl

Geheim oder offen, Sie entscheiden. Bei geheimer Wahl wird die Stimme ohne Bezug zum Wähler gespeichert. Eine Rückverfolgung ist nicht möglich.

Autorisierte Wähler

Nur wer vom Wahlleiter freigegeben wurde, kann eine Stimme abgeben.

Digitale Wahlurne

Nach der Stimmabgabe ist keine Änderung mehr möglich. Auch nicht durch den Wähler selbst.

Lückenloser Nachweis

Jeder Schritt wird chronologisch im Wahlprotokoll festgehalten. Am Ende liegt es als PDF für die Niederschrift vor.

DSGVO-konform

Gehostet in Deutschland, im ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum. Löschfrist nach Vereinbarung.

Ihre Wahl,
unser Ablauf.

Voting vor Ort

Check-in und Wahl in einem Ablauf.

Auf Wunsch übernehmen wir den Empfang Ihrer Versammlung. Die Teilnehmer werden von uns eingecheckt und erhalten ihre Unterlagen direkt am Schalter. Anmeldung, Check-in und Abstimmung greifen damit ineinander, statt getrennt organisiert zu werden.

Check-in durch unsere Crew

Mit dem Check-in steht fest, wer anwesend ist und abstimmen kann.

Badge-Druck vor Ort

Namensschilder in Ihrem Layout, direkt am Schalter gedruckt.

Leihgeräte

Für Teilnehmer, die keinen eigenen Zugang zur Wahlkabine haben.

Begleitung während der Versammlung

Vor-Ort-Support, um Probleme zeitnah zu lösen.

Der Umfang der Vor-Ort-Betreuung wird individuell nach Ihren Anforderungen abgestimmt. G1.Voting lässt sich auch ohne Betreuung vor Ort einsetzen.

Full Service statt Selbstbedienung

G1.Voting im Vergleich zu reinen Online-Wahltools.

Ein reines Wahltool stellt Stimmzettel dar und zählt Stimmen. Wer stimmberechtigt ist, mit wie vielen Stimmen und auf welcher Grundlage, muss vorher geklärt sein. Diese Arbeit bleibt beim Verband.

Online-Wahltool

G1.Voting

Wahlberechtigte

manueller Import über Excel-Liste

über Registrierungsformular (online)

Stimmrechte und Vollmachten

müssen in der Liste stehen

im selben Registrierungsformular abgefragt

Wahlzugang

digital, teils auch per Post

digital, per Post oder über den Badge

Satzungsregeln

müssen manuell angelegt werden

werden nach Ihrer Satzung eingerichtet und greifen ab der Registrierung

Vor-Ort-Betreuung am Wahltag

per E-Mail und Telefon

G1.Crew vor Ort (inklusive Check-in, Badge-Druck und Leihgeräten)

Wahlberechtigte

Online-Wahltool

manueller Import über Excel-Liste

G1.Voting

über Registrierungsformular (online)

Stimmrechte und Vollmachten

Online-Wahltool

müssen in der Liste stehen

G1.Voting

im selben Registrierungsformular abgefragt

Wahlzugang

Online-Wahltool

digital, teils auch per Post

G1.Voting

digital, per Post oder über den Badge

Satzungsregeln

Online-Wahltool

müssen manuell angelegt werden

G1.Voting

werden nach Ihrer Satzung eingerichtet und greifen ab der Registrierung

Vor-Ort-Betreuung am Wahltag

Online-Wahltool

per E-Mail und Telefon

G1.Voting

G1.Crew vor Ort (inklusive Check-in, Badge-Druck und Leihgeräten)

GuestONE begleitet Ihre Versammlung vom ersten Einladungsschreiben bis zum unterschriebenen Protokoll.

Unsere G1.Voting-Kunden

Hier wurde schon gewählt.

fwd Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft Logo
Volksbank Lübeck Logo
Deutsches Milchkontor Logo
Deutscher Feuerwehr Verband Logo
BVLK Logo
PSD Bank Logo

Voting-FAQ – Häufige Fragen

Was Vorstände und Wahlleiter vor der ersten Online-Wahl fragen.

Ja. Seit März 2023 sieht § 32 Abs. 2 BGB vor:

„Bei der Einberufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können.“

Die Vorschrift erlaubt nicht nur die Teilnahme, sondern ausdrücklich auch die Ausübung der Mitgliederrechte. Dazu gehört das Abstimmen.

Eine hybride Versammlung kann der Einberufende festlegen, in der Regel Ihr Vorstand. Eine Satzungsänderung ist dafür nicht erforderlich. Eine rein virtuelle Versammlung beschließt die Mitgliederversammlung für künftige Versammlungen.

Für Genossenschaften gilt § 43 GenG, für Aktiengesellschaften § 118 AktG. Welche Vorschrift auf Ihre Organisation zutrifft und was Ihre Satzung dazu sagt, klären wir im Vorgespräch.

Für eine hybride Versammlung in der Regel nicht. Das kann Ihr Vorstand bei der Einberufung festlegen. Für eine rein virtuelle Versammlung ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.

Manche Satzungen regeln die elektronische Teilnahme ausdrücklich, viele enthalten dazu keine Regelung. Fehlt eine Regelung, bedeutet das nicht, dass digitale Teilnahme ausgeschlossen ist. Wir sehen uns Ihre Satzung im Vorgespräch an und sagen Ihnen, welcher Weg für Sie in Frage kommt.

Das entscheiden Sie beim Anlegen der Wahl. Jede Abstimmung kann geheim oder offen durchgeführt werden.

Bei einer geheimen Wahl wird die Stimme ohne Bezug zum Wähler gespeichert. Das Wahlprotokoll belegt, wer eine Stimme abgegeben hat. Wie abgestimmt wurde, ist nicht nachvollziehbar.

Welche Anforderung für Sie gilt, steht in Ihrer Satzung oder Wahlordnung. Die Einstellung wird vor dem Start der Wahl festgelegt und lässt sich später nicht ändern.

Ihr Wahlleiter. Wir liefern die Zahlen: abgegebene Stimmzettel, Stimmgewichte, Ergebnisse je Antwortmöglichkeit in absoluten Zahlen und in Prozent, ungültige Stimmen getrennt ausgewiesen. Die Feststellung nach Ihrer Mehrheitsregel trifft der Wahlleiter.

Das ist bewusst so gelöst. Ob sich eine Zweidrittelmehrheit auf die abgegebenen, die anwesenden oder die satzungsgemäßen Stimmen bezieht, ergibt sich aus Ihrer Satzung. Diese Auslegung gehört zum Wahlleiter, nicht in die Software.

Wer keine E-Mail-Adresse hat, bekommt die Wahlunterlagen per Post, mit QR-Code und allen Informationen auf Papier. Wer zur Versammlung kommt, kann seinen Wahlzugang beim Check-in beispielsweise auf der Rückseite des Badges erhalten. Sind wir mit einer Crew vor Ort, stellen wir Leihgeräte für alle bereit, die kein eigenes Gerät dabeihaben.

Niemand ist von der Abstimmung ausgeschlossen.

Ja. G1.Voting ist eigenständig einsetzbar. Sie liefern die Liste der Stimmberechtigten als Excel-Datei, mit Stimmgewichten und Vollmachten. Sollen die Daten direkt aus Ihrer Mitgliederverwaltung kommen, richten wir dafür eine Schnittstelle ein. Welcher Weg sinnvoll ist, klären wir im Vorgespräch.

Die Entscheidung hängt davon ab, wo die Vorarbeit liegen soll. Wenn Ihre Mitgliederverwaltung Stimmrechte und Vollmachten bereits vollständig abbildet, genügt das Wahltool. Wenn diese Angaben erst zur Versammlung zusammengetragen werden, ist das Teilnehmermanagement der kürzere Weg.

Ja. Sie erhalten ein Demo-System und gehen den kompletten Wahlgang einmal durch, mit Ihrer Tagesordnung, Ihren Stimmgewichten und Ihren Abstimmungen. Eine Wahl lässt sich nur aus dem Teststatus heraus aktivieren, einen Rückweg gibt es nicht.

Sobald der Termin steht. Wir bilden Ihre Regeln zu Stimmrechten, Vollmachten und Mehrheiten im System ab. Je früher diese Regeln feststehen, desto weniger muss später manuell nachgearbeitet werden.

Auch drei Wochen vor der Versammlung lässt sich eine Wahl noch aufsetzen. Der Abstimmungsbedarf ist dann nur höher.

Der Preis richtet sich nach der Zahl der Stimmberechtigten, der Zahl der Abstimmungen und dem Umfang unserer Leistungen vor Ort. Eine Vertreterversammlung mit tausend Delegierten und Check-in liegt anders als eine Vorstandswahl im Verein.

Beschreiben Sie uns Ihre Versammlung, dann erstellen wir Ihnen ein Angebot.