Als deutlich wurde, dass offizielle Versammlungen nicht mehr wie gewohnt stattfinden konnten, hat der Gesetzgeber reagiert und mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen von COVID-19 im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ den Weg für virtuelle Hauptversammlungen ohne begleitende Präsenzveranstaltung freigemacht. Dieses Gesetz ist für 2021 nochmal verlängert worden.
Auch im Genossenschaftsgesetz (GenG) und Umwandlungsgesetz (UmwG) wurden Änderungen vorgenommen, die unter anderem auch die Möglichkeit einer digitalen Beschlussfassung eröffnen.